AGB:

Teilnahmebedingungen für öffentliche Führungen

Haftung

Die Teilnahme an den Stadtführungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. BerlinExkursion haftet nicht für Unfälle und Schäden während der Stadtführungen. Sie haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars. Der Besteller der Führung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.

Stornobedingungen

Bei Rücktritt vom Vertrag durch BerlinExkursion wegen höherer Gewalt oder anderen nicht von ihr zu verantwortenden Gründen erfolgt keine Entschädigung an den Kunden. Für das Zustandekommen einzelner Führungen von BerlinExkursion bedarf es einer Bestätigung durch externe Stellen - hier erhält der Kunde eine Bestätigung unter Vorbehalt.

Führungen finden ab sechs Teilnehmern statt. Sollten von BerlinExkursion angebotene Leistungen nicht erbracht werden können, hat der Kunde das Recht, auf eine gleichwertige Leistung umzubuchen oder vom Vertrag zurückzutreten und vorab geleistete Zahlungen zurückzufordern. Weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz der Reisekosten, sind ausgeschlossen.

Sie können von einer gebuchten Stadtführung bis zum 5. Werktag vor der Führung kostenlos zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines späteren Rücktritts wird eine pauschalierte Entschädigung erhoben. Diese beträgt am 4. Werktag vor der Führung 50% und ab dem 3. Werktag vor der Führung 100% der Teilnahmekosten.

Sollten Sie oder der von Ihnen vermittelte Nutzer die gebuchte Leistung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten leisten, obwohl der Anbieter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits oder seitens des vermittelten Nutzers besteht, so ist der Anbieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Sie oder von Ihnen vermittelten Nutzer mit Rücktrittskosten gemäß den Stornobedingen zu belasten.

Der Anbieter kann ohne Einhaltung einer Absagefrist die Aktivität zu dem vereinbarten Termin absagen, wenn Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Streiks oder andere, nicht voraussehbare oder abwendbare äußere Umstände (insbesondere Ereignisse höherer Gewalt) die Durchführung der Aktivität verunmöglichen oder erheblich erschweren oder gefährden. In diesem Fall wird der bezahlte Preis rückerstattet.

Der Anbieter behält sich im weiteren das Recht vor, unwesentliche Programmänderungen vorzunehmen, wenn dies aufgrund nicht voraussehbarer oder abwendbarer Umstände notwendig wird.

Aufsichtspflicht

Bei Führungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtbedürftigen Personen übernimmt der Auftragnehmer nicht die Aufsichtspflicht. Diese verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim Auftraggeber.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des geschlossenen Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Die übrigen Bestimmungen bleiben vielmehr wirksam.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

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